Auswahl
Die Jury
Die Auswahl der
Gewinner in Stufe 1 und Stufe 2 des Wettbewerbs wird durch eine unabhängige Jury getroffen. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kommunen, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien sowie Vertretern, die durch ihre Tätigkeit ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Integration von Naturschutz und Landnutzung mitbringen. Die fachliche Vorprüfung der Bewerbungen erfolgt durch BMU/ BfN bzw. BMELV unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Länderministerien.
Kriterien
Gefördert werden vor allem solche Konzepte, die die Integration von anspruchsvollen Naturschutzzielen und ländlicher und regionaler Entwicklung besonders beispielhaft und überzeugend darstellen. Auswahlkriterien sind insbesondere die gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die integrierte nachhaltige Entwicklung der Region sowie ein partnerschaftlich kooperativer Ansatz, der alle relevanten Akteure berücksichtigt und in den Entscheidungsprozess einbindet.
Im Folgenden werden ausgewählte Kriterienbereiche zur Beurteilung der Bewerbungen skizziert. Sie werden in Stufe 1 und 2 des Wettbewerbs unterschiedlich detailliert angewendet. Das Kriterium "Finanzierung" wird erst in der 2. Stufe herangezogen.
- Region: Ist die Abgrenzung der Region so gewählt, dass sich das/ die Kerngebiet(e) und die Gesamtregion sinnvoll ergänzen – einerseits im Hinblick auf den umfassenden Schutz der gefährdeten Arten, Biotope, und Lebensräume sowie andererseits bzgl. der Möglichkeiten zur Inwertsetzung dieses natürlichen Potenzials? Umfassen die vorgeschlagenen Kerngebiete national bedeutende Waldgesellschaften oder Moortypen bzw. naturschutzfachlich wertvolle „Urbane/ industrielle Landschaften“ und ist nachweisbar, dass die Kriterien der Förderrichtlinie für Naturschutzgroßprojekte (Repräsentanz, Großflächigkeit, Naturnähe / Natürlichkeit, Beispielhaftigkeit, Gefährdung) hinreichend erfüllt sind?
- Ziele und Maßnahmen: Ist die Ideenskizze bzw. der integrierte Projektantrag in sich schlüssig und unterstreicht den integrierten Ansatz des Wettbewerbs? Können die genannten Ziele des Naturschutzes durch die vorgesehenen naturschutzfachlichen Maßnahmen auf der einen Seite und die flankierenden Maßnahmen der ländlichen / regionalen Entwicklung auf der anderen Seite erreicht werden (nicht relevant für das Schwerpunktthema „Urbane/industrielle Landschaften“)? Entstehen Synergieeffekte, die es ohne die modellhafte Kooperation nicht ohne weiteres geben würde?
- Partnerschaft und Trägerschaft: Sind die relevanten Akteure in die regionale Partnerschaft zur Planung und Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes eingebunden? Verfügt die Partnerschaft über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen? Sind die organisatorischen Aufgaben und zeitlichen Abläufe eindeutig und nachvollziehbar dargestellt? Ist die Partnerschaft auf Langfristigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgelegt?
- Finanzierung: Ist die Finanzierung gesichert (Kofinanzierung des Landes, Eigenanteile, sonstige Finanzierungsquellen)? Sind die Finanzierungspläne für die Bereiche Naturschutz bzw. Förderung durch BMU/ BfN und ländliche Entwicklung bzw. Förderung durch BMELV klar und eindeutig voneinander abgegrenzt?
